Allgemeine Geschäftsbedingungen für die App KartenWerft NavGo der KartenWerft GmbH

1. Leistung von KartenWerft

(1)     KartenWerft stellt dem Benutzer die App KartenWerft NavGo und den zugehörigen Service für internet- und GPS-fähige mobile Endgeräte, wie insbesondere Smartphones und Tablet-PCs, gegen Entgelt zur Verfügung. Durch diese Anwendung kann der Benutzer den Service der KartenWerft App unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit nutzen.

(2)     Zum Leistungsinhalt der Anwendung gehört nicht die hierfür erforderliche Nutzung des Internets. Für den Internetzugang, die Verfügbarkeit von GPS-Daten, die technischen Voraussetzungen, die Konfiguration und Leistungsfähigkeit des Endgerätes zur Nutzung der Anwendung und die Aktualität der erforderlichen Software hat der Benutzer eigenverantwortlich zu sorgen und seine Kosten zu tragen.

(3)     Zur vollumfänglichen Nutzung der App KartenWerft NavGo, insbesondere zur Darstellung der digitalen Karten, der RevierHinweise und des RevierService ist der Erwerb eines papiergebundenen See- bzw. BinnenKarten Atlas oder der See- bzw. BinnenKarten Digital der KartenWerft Voraussetzung. Der im Zuge des Erwerbs ausgegebene beziehungsweise übermittelte Produktschlüssel dient zur Freischaltung der See- bzw. BinnenKarten Digital sowie des angebotenen RevierService. Die Aktivierung der digitalen Karten ist gebunden an die bei der ersten Installation verwendete E-Mail-Adresse und darf maximal auf zwei Geräten erfolgen. Ein Gerätewechsel kann durch KartenWerft ermöglicht werden. Eine Weitergabe des Produktschlüssels an Dritte ist nicht zulässig.

(4)     Der zu den digitalen Karten gehörende RevierService umfasst Updates der digitalen Karten (nur BinnenKarten) und der RevierHinweise (z.B. zu Schleusen, Klappbrücken, Liegemöglichkeiten oder Bootstankstellen) sowie RevierMeldungen zu zeitlich begrenzten Einschränkungen wie z.B. Sperrungen, Mindertiefen oder Betonnungsänderungen. Der RevierService bei SeeKarten umfasst keine Updates der digitalen Karten, es sei denn der RevierService wird verlängert. Dann beinhaltet er ein einmaliges Update der digitalen Karten. Außerhalb der Sportbootsaison in den Monaten November bis März ist der RevierService eingeschränkt. Der RevierService wird dem Benutzer durch die KartenWerft für den Zeitraum von zwölf Monaten bereitgestellt. Maßgeblich hierfür ist der Installationszeitpunkt im Zuge des Erwerbs eines papiergebundenen See- bzw. BinnenKarten Atlas oder der See- bzw. BinnenKarten Digital. Wird ein Papieratlas neu aufgelegt, ist der RevierService der vorherigen Papierausgabe maximal 14 Monate nach dem Erscheinungsdatum der neuen Ausgabe  aktiv. Der RevierService kann gegen Entgelt innerhalb von drei Monaten nach Ablauf verlängert werden.

 

2. Änderung und Beendigung der Leistung

(1)     KartenWerft behält sich das Recht vor, die Anwendung und deren Inhalte in einer dem Benutzer zumutbaren Art und Weise zu ändern, um diese weiter zu entwickeln und qualitativ zu verbessern oder die mit der Anwendung erbrachten Leistungen nicht mehr anzubieten.

 

3. Verfügbarkeit

(1)     Der Benutzer hat keinen Anspruch auf eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Anwendung. KartenWerft ist jedoch bemüht, eine höchstmögliche Verfügbarkeit zu erreichen und Störungen schnellstmöglich zu beheben.

(2)     Darüber hinaus hat KartenWerft das Recht, seinen Service vorübergehend einzustellen, auch ohne die Benutzer individuell zu informieren. Eine diesbezügliche Information erfolgt rechtzeitig und für die Dauer von drei Monaten nur allgemein über die Internetpräsenz www.kartenwerft.de.

 

4. Haftung

(1)     KartenWerft haftet nicht dafür, dass die übermittelten Informationen richtig und vollständig sind und den Benutzer rechtzeitig informieren.

(2)     Für Schäden, die dem Benutzer durch die Verwendung der Anwendung entstehen, haftet KartenWerft nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Insbesondere in den Fällen, bei denen durch eine unrichtige, unvollständige oder verspätete Übermittlung von Informationen oder eine fehlende Verfügbarkeit bzw. eine Störung der Anwendung ein Schaden eintritt, haftet KartenWerft nur soweit dieser durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.

(3)     Sollte die Anwendung oder die Übermittlung von Daten zu Beeinträchtigungen oder Beschädigung der Hard- oder Software des Benutzers führen, so haftet KartenWerft für diese soweit sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Für einen Datenverlust des Benutzers haftet KartenWerft nicht, da es seine Sache ist, für eine Datensicherung Sorge zu tragen.

(4)     Stellt KartenWerft seinen Service vorübergehend oder endgültig aus wichtigem Grunde ganz oder teilweise ein, so begründet dieser Umstand keine Haftung.

(5)     Eine Haftung für zur Verfügung gestellte Inhalte und Links zu externen Webseiten Dritter durch KartenWerft besteht nicht.

 

5. Lizenzhinweis

(1)     Die Herstellung unserer Produkte geschieht unter Verwendung amtlichen Datenmaterials. Entsprechend gekennzeichnete Karten wurden unter Verwendung folgender Lizenzen erstellt:

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Deutschland, Lizenznr.: 1112/002/2013-01
Geodatastyrelsen (GST), Dänemark, Lizenznr.: 320-0034
Swedish Maritime Administration (SMA), Schweden, Lizenznr.: 18-02842

WARNUNG: BSH, GST und SMA haben die in diesen Produkten enthaltenen Angaben nicht geprüft und haften nicht für ihre Richtigkeit oder die Richtigkeit späterer Datenänderungen. BSH, GST und SMA garantieren nicht, dass diese Produkte nationale oder internationale Vorschriften für die navigatorische Eignung solcher Produkte erfüllen.

 

6. Allgemeine Pflichten des Benutzers

(1)     Die Anwendung und die hierin hinterlegten nautischen Informationen sind eine Navigationshilfe für den Benutzer und ersetzen nicht die für eine ordentliche Schiffsführung notwendige Benutzung von Papierkarten.

(2)     Der Benutzer hat die Anwendung so zu nutzen, dass keine Beeinträchtigungen, Überlastungen oder Schäden an dieser auftreten und der mit dieser Anwendung verfolgte Zweck weder gefährdet noch umgangen wird. Der Benutzer wird weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen der Anwendung umgehen oder verändern.

(3)     Alle Rechte an der Anwendung verbleiben bei KartenWerft. Die dem Benutzer zur Verfügung gestellte Anwendung und deren Inhalte darf er nicht kopieren, verändern, zurückentwickeln, dekompilieren, verbreiten oder weitergeben.

(4)     Dem Benutzer ist, gebunden an die bei der Installation verwendete E-Mail-Adresse, die Installation der Anwendung auf maximal zwei Geräten gestattet.

(5)     Hat der Benutzer eine Rechtsverletzung zu vertreten, so stellt er KartenWerft von der Haftung gegenüber Dritten sowie den Kosten angemessener Rechtsverteidigung frei. Im Übrigen ist der Benutzer bei einer schuldhaften Verletzung gegenüber KartenWerft zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Unabhängig von der Schadensersatzforderung wird hierbei eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000 an KartenWerft fällig.

(6)     Der Benutzer ist verpflichtet, sofern Dritte aufgrund seiner Rechtsverletzung Ansprüche gegenüber KartenWerft geltend machen, KartenWerft umfassend und umgehend zu informieren, soweit dies zur Prüfung und Verteidigung erforderlich ist.

 

7. Schlussbestimmungen

(1)     Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

(2)     KartenWerft behält sich vor diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KartenWerft App zu ändern, soweit dies für den Benutzer zumutbar ist. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können stets in der Anwendung selbst eingesehen werden.

(3)     Der Erfüllungsort ist Flensburg. Es gilt deutsches Recht.

 

8. Fragen und weitere Auskünfte

KartenWerft GmbH 
Am Industriehafen 5
24937 Flensburg

Tel: +49 (0) 461 318 25 25
info@kartenwerft.de